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Trading Journalby Kiawak

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Trading Journal

Stand: 5. November 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Trading Journals unter tradingjournal.kiawak.com, kostenlos und in bezahlten Plänen. Anbieter ist Lukas Köppl, Kiawak, Kolpingstraße 24, 84030 Ergolding, E-Mail contact@kiawak.com („Kiawak“).

(2) Das Trading Journal richtet sich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn Kiawak ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungen

(1) Das Trading Journal ist ein Online-Werkzeug, mit dem der Nutzer seine eigenen Trades dokumentiert: Erfassen von Hand, aus Chart-Screenshots mit KI-Bilderkennung, per Import (CSV, PowerPoint, JSON), Bilder und Notizen je Trade, Statistiken und Auswertungen, Export. Was die einzelnen Pläne umfassen (Anzahl Trades und Bilder, Speicher, Bildauswertungen pro Tag und Monat), steht auf der Seite Preise.

(2) Die Bilderkennung liest Werte aus Bildern automatisch aus. Sie kann Werte falsch oder gar nicht erkennen. Der Nutzer prüft die erkannten Werte, bevor er sie übernimmt; maßgeblich sind die Angaben seines Brokers.

(3) Die Demo enthält erfundene Beispieldaten; dort wird nichts gespeichert.

(4) Kiawak darf das Trading Journal weiterentwickeln. Schränkt eine Änderung einen bezahlten Plan während der Laufzeit nicht nur unerheblich ein, kündigt Kiawak sie mindestens sechs Wochen vorher an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Für Verbraucher gilt zusätzlich § 327r BGB.

§ 3 Keine Anlageberatung, keine Finanzdienstleistung

(1) Das Trading Journal ist ein Werkzeug zur Dokumentation und Auswertung vergangener Trades. Kiawak erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine sonstige Finanzdienstleistung und gibt keine Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.

(2) Statistiken, Hinweise („Was auffällt“) und Simulationen (z. B. „Die nächsten 100 Trades“) beschreiben die vom Nutzer erfassten Daten und Zufallsszenarien daraus. Sie sind keine Prognose und keine Zusicherung künftiger Ergebnisse.

(3) Das Trading Journal ist nicht mit Broker-Konten verbunden und führt keine Aufträge aus. Entscheidungen über Trades trifft allein der Nutzer auf eigenes Risiko.

§ 4 Konto

(1) Für die Nutzung ist ein Konto nötig. Die Angaben müssen zutreffen; ein Konto ist nicht übertragbar. Die Bilderkennung steht erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse zur Verfügung.

(2) Das Passwort ist geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Dritte es kennen, ändert der Nutzer es unverzüglich.

(3) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen; dabei werden alle Trades und Bilder gelöscht.

§ 5 Inhalte und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für seine Inhalte (Trades, Notizen, Bilder) selbst verantwortlich. Er lädt nur Inhalte hoch, die er verwenden darf, und keine Daten anderer Personen. Er räumt Kiawak nur die Rechte ein, die nötig sind, um die Inhalte zu speichern, ihm anzuzeigen und, wenn er die Bilderkennung startet, an den KI-Dienst zu übermitteln.

(2) Der Nutzer sichert wichtige Daten selbst über die Exportfunktionen.

(3) Der Nutzer verwendet das Trading Journal nur im Rahmen der Gesetze und belastet es nicht missbräuchlich (z. B. durch automatisierte Massenabfragen). Kiawak darf einen Zugang vorübergehend sperren, wenn ein Missbrauch droht oder die Sicherheit gefährdet ist, und informiert den Nutzer darüber.

§ 6 Kostenlose Nutzung und Startphase

(1) Die kostenlose Nutzung ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder ständige Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) In der Startphase stehen allen Konten kostenlos die auf der Seite Preise genannten Grenzen der Startphase zur Verfügung. Kiawak kündigt das Ende der Startphase mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Danach gelten die Grenzen des kostenlosen Plans, wenn der Nutzer keinen bezahlten Plan bucht; bereits gespeicherte Trades und Bilder bleiben erhalten und lassen sich weiter ansehen und exportieren.

(3) Kiawak kann die kostenlose Nutzung einschränken oder einstellen und kündigt das mindestens vier Wochen vorher an, damit Daten exportiert werden können.

§ 7 Bezahlte Pläne: Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pläne ist kein verbindliches Angebot.

(2) Bestellung: Unter „Konto“ wählt der Kunde den Abrechnungszeitraum. Die Bestellübersicht zeigt Leistung, Preis, Laufzeit und Kündigung. Eingaben lassen sich bis zum Absenden durch Ändern der Auswahl korrigieren. Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab und gelangt zur Seite des Zahlungsdienstes Stripe, um die Zahlungsdaten einzugeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kiawak den Plan freischaltet; Kiawak bestätigt den Vertrag per E-Mail mit diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung.

(3) Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung dient dem Verständnis. Kiawak speichert die Bestelldaten; die gültigen Bedingungen stehen jederzeit auf dieser Seite.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Kiawak ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus; die Preise sind Endpreise.

(2) Der Preis ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird über Stripe eingezogen (z. B. Karte oder SEPA-Lastschrift, je nach Angebot). Rechnungen stehen unter „Konto“ bei „Zahlungsdaten und Rechnungen“ bereit.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, wird der Kunde per E-Mail informiert. Bleibt die Zahlung 14 Tage nach dieser Information aus, kann Kiawak die Funktionen des bezahlten Plans bis zum Zahlungseingang sperren; die Daten bleiben erhalten.

(4) Wird ein kostenloser Testzeitraum angeboten, wird der Preis erst nach dessen Ende fällig. Wer vorher kündigt, zahlt nichts.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatsplan: Laufzeit ein Monat, verlängert sich jeweils um einen Monat und ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar.

(2) Jahresplan: Laufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss. Wird er nicht zum Ende dieses Jahres gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

(3) Kündigen kann der Kunde unter „Konto“, ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ oder in Textform (z. B. E-Mail an contact@kiawak.com). Kiawak bestätigt jede Kündigung sofort per E-Mail.

(4) Kiawak kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Nach Vertragsende läuft das Konto im kostenlosen Plan weiter; dafür gilt § 6. Gespeicherte Trades und Bilder bleiben erhalten und lassen sich ansehen und exportieren; neue Einträge sind nur im Rahmen des kostenlosen Plans möglich. Eine Kündigung kann der Kunde bis zum Vertragsende unter „Konto“ zurücknehmen.

§ 10 Änderungen von Preisen und Bedingungen

(1) Kiawak kann Preise für künftige Abrechnungszeiträume und diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. gestiegene Kosten der KI-Dienste, neue Funktionen, geänderte Gesetze).

(2) Kiawak teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Preiserhöhungen und für den Kunden nachteilige Änderungen gelten nur, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; sonst läuft er zu den bisherigen Bedingungen weiter.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt eine Änderung als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen; darauf weist Kiawak in der Mitteilung hin.

§ 11 Verfügbarkeit und Mängel

(1) Kiawak betreibt das Trading Journal mit der üblichen Sorgfalt; Unterbrechungen durch Wartung oder Störungen lassen sich nicht ausschließen. Die Bilderkennung hängt zusätzlich von der Verfügbarkeit des KI-Dienstes ab; ist sie gestört, lassen sich Trades von Hand erfassen.

(2) Bei Mängeln eines bezahlten Plans gelten die gesetzlichen Rechte, für Verbraucher die §§ 327 ff. BGB. Mängel bitte per E-Mail an contact@kiawak.com melden.

§ 12 Haftung

(1) Kiawak haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kiawak nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf, und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Bei der kostenlosen Nutzung haftet Kiawak außer in den Fällen von Absatz 1 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Gegenüber Unternehmern haftet Kiawak für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung über die Exportfunktionen zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schäden aus Trading-Entscheidungen, die der Nutzer auf Grundlage erkannter Werte, Statistiken oder Simulationen trifft; die Pflicht zur eigenen Prüfung nach § 2 Abs. 2 und § 3 bleibt.

§ 13 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei bezahlten Plänen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Landshut.

(3) Kiawak ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.